Aktuelles

31.12.2020
Ab in die Rente! – Karin & Stephanus Schöler sagen…

„Auf Wiedersehen und Herzlichen Dank!“

diese Zeilen an Sie schreiben wir mit dem berühmt-berüchtigten lachenden und weinenden Auge, denn wir möchten uns zum anstehenden Jahreswechsel ganz persönlich bei Ihnen als Ihr Zahnarzt Stephanus Schöler und als Ihre „Seele der Praxis“ Karin Schöler verabschieden. Wir wussten beide, dass dieser Zeitpunkt kommen wird, er erschien uns immer noch so weit weg, doch nun ist er tatsächlich da…

Mit einem lachenden Auge gehen wir, weil wir uns auf unseren gemeinsamen „Unruhestand“ freuen und wir unsere Praxis bei unserem Sohn Dr. Christian Schöler und neuem Praxispartner Zahnarzt Sascha Werner in allerbesten Händen wissen.

Mit einem weinenden Auge gehen wir, weil wir in den vergangenen 32 Jahren so viele schöne und wertvolle Momente und Situationen in und mit unserer Praxis erlebt haben, die uns zu den Menschen gemacht haben, die wir heute sind.

Wir haben erkennen und erfahren dürfen was es bedeutet, Praxisinhaber zu sein, Patienten zu behandeln und zu helfen, Mitarbeiter zu führen, zu entwickeln und Auszubildende auf ihrem Weg ins Berufsleben zu begleiten. Wir haben unglaublich viele wunderschöne und teilweise überwältigende Momente mit unserem Team und unseren Patienten erleben dürfen. Wir haben aber auch vor so mancher Herausforderung und scheinbar unüberbrückbarer Situation gestanden und wir können mit Stolz sagen, gemeinsam haben wir sie alle gemeistert und sind wir unendlich dankbar und glücklich darüber.

Heute verabschieden wir uns bei Ihnen und es ist uns wichtig, dass Sie wissen, dass Ihnen bei allem, was wir erlebt und erfahren haben, eine große und wichtige Rolle zukommt.
Wir wissen, das größte medizinische Wissen und das größte menschliche Engagement hat keine Bedeutung, wenn es nicht Menschen gibt, die einem ihr Vertrauen schenken und an einen glauben und genau das alles haben Sie getan!

Wir nehmen viele gute Erinnerungen mit in den Ruhestand und ein Gedanke an Sie ist dabei!

Unser Wunsch ist, behalten Sie uns in guter Erinnerung, denn wir werden es ganz bestimmt tun! Schenken Sie Ihr Vertrauen ab 01.01.2021 unserem Sohn Dr. Christian Schöler und Sascha Werner, meinen Nachfolgern!

Verbunden mit den besten Wünschen für 2021 und all den noch kommenden Jahren, sagen wir

DANKE!

Stephanus und Karin Schöler

14.12.2020
COVID-19-Pandemie – Lockdown Dezember 2020:

Auch im Dezember sind wir weiter für Sie Da! – Sie können Ihre Termine weiter wahrnehmen! 

Zahnärztliche Behandlungen und Professionelle Zahnreinigungen werden unter Einhaltung erhöhter Hygienemaßnahmen und nach individueller Risikobewertung durchgeführt.

Die Hygienestandards sind offenbar auch in der Breite der Zahnärzteschaft sehr gut. Während der bisherigen COVID-19-Pandemie sind keine bedeutenden Infektionen infolge zahnärztlicher Behandlungen in Deutschland verzeichnet worden. Sowohl Patienten wie Mitarbeiter/innen sind durch die Einführung erhöhter, und an COVID-19 angepasster Hygienestands offenbar gut geschützt.

Das Wichtigste ist die behandlungstägliche Anamnese! 

Gemäß der Infektionsschutzmaßgaben können nur gesunde, COVID-19-negative Patienten in der Praxis behandelt werden!
Sollten Sie COVID-19-typische Symptome wie plötzlichen Geruchsverlust oder Fieber bemerken, COVID-19-positiv getestet oder in engem Kontakt mit Infizierten gewesen oder unter Quarantäne gestellt sein, wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an uns!
Wir leiten Sie nach Erörterung Ihrer Situation an die Leitstelle des speziell eingerichteten Notdienstes von ausgerüsteten Praxen und Kliniken für die Notfallversorgung weiter.

Bleiben Sie gesund!

19.05.2020

Anpassung Prophylaxepreise – Mai 2020

Sehr geehrte Patienten,

das Corona Virus SARS-Cov2 hat vieles in unser aller Leben verändert. Wir alle haben lernen müssen mit einer neuen Situation umzugehen. Wir haben gelernt, wie wichtig es ist, Abstand zu halten um eine Ausbreitung von Infektionen zu verhindern.

Auch für unseren zahnärztlichen Alltag sind daraufhin Ergänzungen in der Organisation des Praxisalltags notwendig.

Im Vordergrund stehen dabei IMMER Ihre Gesundheit, Ihre Zahngesundheit sowie die Gesundheit unserer Mitarbeiter.

In der Zahnmedizin haben wir schon lange sehr hohe Hygienestandards zum Eigen- und zum Patientenschutz etabliert. Diese hohen Hygienestandards erlauben es uns, Sie weiterhin uneingeschränkt zahnärztlich behandeln zu können.

Obwohl wir Ihnen während der Behandlung sehr nahe kommen, ist Ihre Sicherheit stets gewährleistet.

Auf unserer Seite können wir also diese hohen Hygienestandards garantieren. Auf die Menschen, die alltäglich unsere Praxis betreten haben wir jedoch keinen Einfluss. Daher ist die Vermeidung von Patientenkontakten UNTEREINANDER eine wichtige Ergänzung zu unserem bestehenden Hygienekonzept.

Für Sie als Patient wird der Besuch der Praxis damit in Zukunft noch exclusiver. Wartezeiten im Wartezimmer werden weitestgehend vermieden. Das bedeutet jedoch auch, daß weniger Patienten zur gleichen Zeit in der Praxis anwesend sein können. Besonders im Bereich der Prophylaxe macht sich dies verhältnismäßig stark bemerkbar.

Wir haben bislang stets versucht an unseren günstigen Preisen für die professionelle Zahnreinigung festzuhalten. Um Ihnen als prophylaxeorientierten Patienten jedoch auch in Zukunft die hochwertige professionelle Zahnreinigung anbieten zu können, ist es nun erforderlich die Preise an das marktübliche Niveau anzupassen.

Zusätzlich werden im Regelfall die PZR und die zahnärztliche Untersuchung getrennt voneinander stattfinden um die zeitlichen Abläufe zu optimieren und Wartesituationen zu vermeiden.

Uns ist bewusst, dass diese Veränderungen gegenüber unserem gewohnten Angebot erheblich sind. Die Veränderungen sind jedoch nach unserer Auffassung und nach Abwägung einer Vielzahl von Faktoren notwendig. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

 

TIPP: Einige Zusatzversicherungen unterstützen die professionelle Zahnreinigung. Dafür zahlt man ggf. im Jahr nicht viel mehr als für die professionelle Reinigung allein. Dazu hat man jedoch eine zusätzliche Unterstützung, sollte einmal eine weitere Behandlung notwendig werden.

 

Eine unabhängige Information zu den Preisen für professionelle Zahnreinigungen erhalten Sie auch unter:

www.verbraucherzentrale.de

[…] Die professionelle Zahnreinigung ist keine gesetzliche Kassenleistung, sondern muss privat bezahlt werden. Die Kosten schwanken je nach Aufwand, Praxis und Region. Seit die professionelle Zahnreinigung in die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgenommen wurde, müssen die Zahnärzte nach der entsprechenden GOZ-Ziffer abrechnen (Nummer 1040).

Beim 2,3fachen Steigerungssatz, der eine durchschnittliche Leistung abbildet, kostet die PZR 3,62 Euro pro Zahn bzw. pro Implantat, Krone oder Brückenglied. Beim 3,5fachen Steigerungssatz sind es 5,51 Euro.

Für einen erhöhten Aufwand kann der Zahnarzt viele Gründe angeben, etwa anatomische Besonderheiten, sehr stark haftende Belägen, festsitzender Zahnersatz oder ein Würgereiz. […]

06.04.2020
COVID-19-Pandemie:

Wir sind weiter für Sie Da! – Sie können Ihre Termine weiter wahrnehmen! 

Zahnärztliche Behandlungen und Professionelle Zahnreinigungen werden unter Einhaltung erhöhter Hygienemaßnahmen und nach individueller Risikobewertung durchgeführt.

Gemäß Infektionsschutzmaßgaben können nur gesunde, COVID-19-negative Patienten in der Praxis behandelt werden!
Sollten Sie COVID-19-positiv getestet, in engem Kontakt mit Infizierten gewesen oder unter Quarantäne gestellt sein wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an uns!
Wir leiten Sie nach Erörterung Ihrer Situation an die Leitstelle des speziell eingerichteten Notdienstes von ausgerüsteten Praxen und Kliniken für die Notfallversorgung weiter.

Bleiben Sie Gesund!

Wir sind für Sie da: online oder unter 05608 4041

Gültige Regelungen COVID-19-Pandemie (seit 25.11.2021, aktualisiert 02.11.2022)

Auch in Corona-Zeiten sind wir für Sie da! - Sie können Ihre Termine weiter wahrnehmen! 

Zahnärztliche Behandlungen und Professionelle Zahnreinigungen sind medizinisch notwendig und werden unter Einhaltung erhöhter Hygienemaßnahmen und nach individueller Risikobewertung durchgeführt.

In medizinischen Einrichtungen gilt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken (oder vergleichbar, OHNE Ausatemventil). 

Die Hygienestandards sind offenbar auch in der Breite der Zahnärzteschaft sehr gut. Während der bisherigen COVID-19-Pandemie sind keine bedeutenden Infektionen infolge zahnärztlicher Behandlungen in Deutschland verzeichnet worden. Sowohl Patienten wie Mitarbeiter/innen sind durch die Einführung erhöhter, und an COVID-19 angepasster Hygienestands und Impfungen offenbar gut geschützt. Regelmäßige Testungen aller Mitarbeiter gehören für uns zum Standard.

Das Wichtigste ist die behandlungstägliche Anamnese!

Als Patient dürfen Sie aktuell auch OHNE aktuellen Test zur Behandlung kommen. Doch helfen Sie auch ohne Verpflichtung mit und machen Sie doch einen tagesaktuellen Schnelltest zu Hause.
Begleitpersonen sollten NUR in begründeten Fällen (Minderjährige, Hilfsbedürftige Personen, Dolmetscher) mit in die Praxis kommen. Ein Test wird für diese Personen nicht vorgeschrieben, wäre aber ebenfalls wünschenswert.
Sollten Sie einen Termin haben und COVID-19-typische Symptome wie Schnupfen, plötzlichen Geruchsverlust oder Fieber bemerken, COVID-19-positiv getestet oder in engem Kontakt mit Infizierten gewesen oder unter Quarantäne gestellt sein, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns und sagen Ihre Termine im Zweifel besser ab!

Bleiben Sie gesund!